Geschenkrichtlinien von REMZAP

Mit der Implementierung des Compliance-Management-Systems hat REMZAP die Geschenkrichtlinien eingeführt, die die grundlegenden Regeln und Bedingungen für die Übergabe und Annahme von Geschenken durch seine Arbeitnehmer definieren.

Die beschriebenen Regeln sollen die im ethischen Verhaltenskodex und in den Antikorruptionsrichtlinien angegebenen Regeln verdeutlichen und das Wissen über die Arten von Geschenken, die akzeptablen Bedingungen und die Regeln für die Annahme und die Übergabe von Geschenken erweitern.

Auszug aus den Geschenkrichtlinien von REMZAP Sp. z o.o.

  1. Für Geschenke, die den Wert von 200 PLN Brutto übersteigen, ist es notwendig:
    • bei Übergabe von Geschenken die entsprechende Organisationseinheit zu informieren, die verpflichtet ist, entsprechende Steuererklärungen auszustellen,
    • bei Annahme von Geschenken wird monatlich ein Register erstellt, das dann an die entsprechende Organisationseinheit weitergeleitet wird, um diese bei Steuerabrechnungen zu berücksichtigen.
  2. Es ist verboten, Geschenke an dieselbe Person regelmäßig (in Höhe von über 400 PLN Brutto innerhalb von 1 Jahr) zu übergeben.
  3. Es ist verboten, Geschenke, finanzielle oder persönliche Vorteile durch Arbeitnehmer, die
    • an einem Vergabeverfahren teilnehmen, oder
    • direkt an der Auswahl von Lieferanten oder Dienstleistern beteiligt sind, oder
    • die Vertragserfüllung überwachen, oder
    • die Abnahme von Arbeiten durchführen (und deren Fertigstellung bestätigen), anzunehmen.
  4. Es ist verboten, Geschenke in Form von Geldmitteln oder deren Gegenwerten (z.B. Geschenkgutscheine, Aktien) durch Arbeitnehmer anzunehmen.
  5. Die Regeln für die Kosten der Mahlzeiten (einschließlich Getränke) während der Geschäftsmeetings. Die Kosten haben (im Durchschnitt pro Person) nicht zu überschreiten:
    • Beim Frühstück: 100 PLN Brutto in Polen und der Gegenwert von 50 EUR Brutto im Ausland,
    • Beim Mittagessen: 150 PLN Brutto in Polen und der Gegenwert von 75 EUR Brutto im Ausland,
    • Beim Abendessen: 200 PLN Brutto in Polen und der Gegenwert von 100 EUR Brutto im Ausland.
  6. Bei jedem Geschäftsmeeting werden die Kosten für ev. Trinkgelder der einladenden Person in Rechnung gestellt und durch private Mittel gedeckt.

Mutmaßliche Verstöße gegen die Geschenkrichtlinien von REMZAP Sp. z o. o. können durch Kontaktaufnahme mit dem Compliance-Beauftragten / Beauftragten für Ethik gemeldet werden:

  • an die E-Mail-Adresse:
  • per Telefon unter der Nummer: +48 665 449 503
  • by letper Post an die Adresse:
    REMZAP Sp. z o.o.
    ul. Ignacego Mościckiego 12
    24-110 Puławy
    Mit dem Vermerk “zu eigenen Händen”