in Übereinstimmung mit den höchsten rechtlichen und ethischen Standards ausübt, und dass REMZAP die
Anwendung ähnlicher Einstellungen und Standards von allen Geschäftspartnern im Rahmen der
Zusammenarbeit erwartet, wird der Verhaltenskodex für Geschäftspartner der REMZAP Sp. z o.o.
erstellt.
Grupa Azoty S.A. – die Muttergesellschaft der Grupa Azoty mit Sitz in Tarnów.
Kapitalgruppe Grupa Azoty – eine Kapitalgruppe, ein Wirtschaftsorganismus ohne eigene Rechtspersönlichkeit, zu dem die Grupa Azoty S.A. und rechtlich selbständige verbundene Unternehmen gehören, die durch Kapital oder organisatorische Unterordnung mit der Grupa Azoty S.A. verbunden sind und von dieser im Sinne der Wettbewerbsvorschriften kontrolliert werden.
GA ZAP – Gesellschaft Grupa Azoty Zakłady Azotowe “Puławy” S.A.
REMZAP -Gesellschaft REMZAP sp. z o.o.
Geschäftsführung – Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von REMZAP.
Ethischer Kodex – ethischer Verhaltenskodex bei REMZAP.
Verhaltenskodex für Geschäftspartner – Verhaltenskodex für Geschäftspartner von REMZAP.
Korruption – das direkte oder indirekte Versprechen, Vorschlagen, Geben, Fordern oder Annehmen eines finanziellen oder persönlichen Vorteils für sich selbst oder eine andere Person sowie die Annahme eines Vorschlags oder Versprechens für eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung einer offiziellen
Tätigkeit (in der Ausübung einer öffentlichen Funktion oder im Rahmen einer Geschäftstätigkeit).
Finanzieller Vorteil – Gegenstände oder Aktivitäten, die dazu führen, dass man für sich selbst oder für eine andere Person ungebührliche oder ungerechtfertigte finanzielle Vorteile (deren Wert in Geld ausgedrückt werden kann) erhält, einschließlich Geschenke, Mahlzeiten, Einladungen zu Sportoder Kulturveranstaltungen, Spenden, Schuldenerlass oder Gewinn von Ausschreibungen
Persönlicher Nutzen – nicht zustehende oder nicht begründete nichtmaterielle Vorteile, die die Situation einer Person oder anderer mit ihr verwandter Personen verbessern, wie z.B. das Versprechen einer Beschäftigung oder einer Beförderung für die ihr am nächsten stehenden Person, ein Auslandsstipendium, eine Auszeichnung oder sexuelle Kontakte.
Compliance-Beauftragter – eine vom Vorstand in der Struktur von REMZAP ernannte Person, die unter anderem für die Überwachung oder Koordinierung der internen Verfahren zur Klärung zu Unstimmigkeiten oder Missbräuchen verantwortlich ist.
Geschäftspartner – jeder Vertragspartner (d.h. Lieferant, Dienstleister oder Empfänger von Produkten oder Dienstleistungen von Gesellschaften der GrupaAzoty), Vertreter (d.h. ein Unternehmen oder eine Person, die REMZAP oder die Grupa Azoty bei Kontakten mit Vertragspartnern oder staatlichen Behörden vertritt, z.B. ein Berater, eine Anwaltskanzlei) oder Vermittler (d.h. ein Unternehmer oder eine Person, die REMZAP oder die Kapitalgruppe Grupa Azoty bei der Gewinnung von Vertragspartnern unterstützt oder Produkte oder Dienstleistungen im Namen von REMZAP oder der Kapitalgruppe Grupa Azotyverkauft) oder ein anderes Unternehmen, mit dem REMZAP oder die Kapitalgruppe Grupa Azoty in Geschäftsbeziehung steht.
Geschenkrichtlinien – Richtlinien für das Anbieten und Annehmen von Geschenken bei REMZAP.
Whistleblowing-Politik – Whistleblowing-Politik bei REMZAP.
Arbeitnehmer – Führungskräfte und jede Person, die bei REMZAP auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages angestellt ist oder mit REMZAP auf der Grundlage eines anderen Vertrages zusammenarbeitet..
Vorsitzender – Vorstandsvorsitzender bei REMZAP, der den Compliance-Beauftragten beaufsichtigt
1. Ziel des Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist es, Standards und Regeln für die Geschäftstätigkeit durch Geschäftspartner darzustellen, deren Einhaltung von REMZAP erwartet wird. Dies sind die grundsätzlichen Anforderungen an Geschäftspartner, vor allem in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte, der Regeln und Vorschriften für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz, den Umweltschutz, den Wettbewerbund Verbraucherschutz sowie der Regeln für die Redlichkeit und Transparenz bei der Geschäftstätigkeit.
2. Um das genannte Ziel zu erreichen, stellt die Geschäftsführung von REMZAP hiermit den Geschäftspartnern den Verhaltenskodex für Geschäftspartner zur Verfügung, um sich damit vertraut zu machen. Die in diesem Kodex enthaltenen Regeln sollen eine Grundlage für die Zusammenarbeit der Geschäftspartner mit REMZAP bilden, die auf Partnerschaft, gegenseitigem Respekt und Vertrauen basieren wird.
1. Die Grundlage aller Aktivitäten und ein Element der Strategie von REMZAP ist die verantwortungsvolle Führung der Geschäftstätigkeit – in Übereinstimmung mit den Grundsätzen für nachhaltige Entwicklung und soziale Verantwortung. REMZAP minimiert die Auswirkungen auf das Umfeld (die Umwelt), verbessert die Managementsysteme, führt eine offene Informationspolitik und einen offenen Dialog mit der lokalen Gemeinschaft sowie gewährleistet die Sicherheit seiner Arbeitnehmer.
2. REMZAP führt seine Aktivitäten in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Gesetzen und internen Vorschriften sowie unter Berücksichtigung der geschäftlichen Grundsätze und Bräuche durch.
3. REMZAP wirkt wirksam gegen Diskriminierung im Bereich Beschäftigung, beseitigt Verletzungen der Menschenrechte, verhindert Korruption und engagiert sich für den Umweltschutz.
4. REMZAP führt ihre Geschäftstätigkeit auf der Grundlage von Werten, die im ethischen Kodex ausführlich beschrieben sind: Wirtschaftlichkeit, Professionalität, Zusammenarbeit, Respekt und Transparenz.
5. Alle Arbeitnehmer von REMZAP, einschließlich der Geschäftsführung, sowie Geschäftspartner, Aktionäre und andere Interessengruppen sind verpflichtet, diese und andere im ethischen Kodex festgelegte Werte zu beachten.
Unter Berücksichtigung der angegebenen Grundsätze und Werte ist der Geschäftspartner verpflichtet:
1. alle allgemein geltenden Gesetze in der gesamten Lieferkette im Rahmen der ausgeübten Geschäftstätigkeit einzuhalten,
2. die Menschenrechte in der gesamten Lieferkette im Rahmen der ausgeübten Geschäftstätigkeit einzuhalten und zu verhindern,
3. sich nicht am Korruptionsverfahren (unabhängig von dessen Form oder Art) zu gemäß dem Grundsatz “Null Toleranz für Korruption“ zu beteiligen,
4. politische Parteien und ihre Vertreter sowie Kandidaten für öffentliche Ämter nicht zu finanzieren,
5. die Regeln und Grundsätze zu beachten, die im Abschnitt über Geschenke für Arbeitnehmer von REMZAP auf der Website des Unternehmens angegeben sind,
6. Sponsoring-Aktivitäten in transparenter Weise durchzuführen, die auf die Erzielung eines finanziellen oder persönlichen Vorteils nicht abzielen dürfen,
7. die Grundsätze des fairen Wettbewerbs (einschließlich des Wettbewerbsrechts) zu beachten,
8. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern,
9. jegliche (einschließlich potenzielle) Interessenkonflikte zu vermeiden,
10. Menschen fair, respektvoll und mit Würde zu behandeln,
11. die grundlegenden Arbeitnehmerrechte zu befolgen, vor allem für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu sorgen sowie den Arbeitnehmern Rechte auf Versammlung und Vereinigung sicherzustellen,
12. Arbeitnehmer nicht zu diskriminieren,
13. keine Kinder einzustellen und ihre Arbeit nicht zu nutzen,
14. keine Sklaven- und Zwangsarbeit einzusetzen,
15. für den Umweltschutz zu sorgen, darunter negative Auswirkungen der ausgeübten Tätigkeit auf die natürliche Umwelt zu minimierten, was vor allem bestehen sollte:
a. in der Anwendung eines rationalen Umweltmanagementsystems,
b. im Besitz der derzeit gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Lizenzen für die Geschäftstätigkeit,
c. in der Erfüllung aller Registrierungspflichten,
d. in der Minimierung der Emissionen in Luft, Wasser und Boden,
e. in der Verringerung von Umweltrisiken durch wirksame Präventions- und Interventionsmaßnahmen,
f. in sparsamer Nutzung von natürlichen Ressourcen unter Respektierung der Rechte anderer, die die gleichen Ressourcen zu nutzen,
16. in der Vermeidung der Verwendung von Rohstoffen, Produkten und Materialien aus Konfliktgebieten,
17. in der Förderung der im Verhaltenskodex für Geschäftspartner dargelegten Verhaltensregeln bei ihren eigenen Geschäftspartnern.
1. REMZAP erwartet, dass sich der Geschäftspartner zur Einhaltung der angegebenen Verhaltensregeln und ethischen Standards verpflichtet, zumindest in dem im Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder einem gleichwertigen Dokument angegebenen Umfang.
2. REMZAP erwartet vom Geschäftspartner, dass er mindestens die gleichen Regeln und ethischen Standards auf seine Geschäftspartner anwendet, die im Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegt sind.
3. REMZAP verfügt über ein System zur Meldung von Unregelmäßigkeiten und schützt auch Whistleblower, d.h. Personen, die in gutem Glauben (potenzielle) Unregelmäßigkeiten melden. Jeder kann Whistleblower sein, darunter ein Arbeitnehmer oder Geschäftspartner. Informationen über den Verdacht oder das Auftreten von Unregelmäßigkeiten bei den Aktivitäten von REMZAP sollten an den Compliance-Beauftragten an die E-Mail Adresse gerichtet werden: oder per Telefon: +48 665 449 503, oder an den Vorsitzenden

www.remzap.pl
