Antikorruptionskodex der REMZAP
In Anbetracht dessen, dass REMZAP sp. z o.o. ihre Geschäftstätigkeit verantwortungsvoll, transparent und in Übereinstimmung mit den höchsten rechtlichen und ethischen Standards ausübt, und dass die Kenntnis der Antibestechungsbestimmungen und die Einhaltung der im ethischen Kodex angegebenen Grundsätze und Regeln durch alle Arbeitnehmer eine notwendige Voraussetzung für den Schutz des Rufs und der Sicherheit von REMZAP sp. z o.o. ist, werden die Antikorruptionsrichtlinien erstellt.
CBA – Zentrales Büro für Korruptionsbekämpfung.
Arbeitstag – der Zeitraum von Montag bis Freitag in jeder Woche, ausgenommen Feiertage.
Öffentlicher Beamter – jede natürliche Person, die: Beamter oder Bediensteter einer öffentlichen Verwaltung, Beamter oder Bediensteter in der Struktur öffentlicher internationaler Organisationen (z.B. in Organen der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen) ist, in ein öffentliches Amt in legislativen (z.B. Abgeordnete, Senatoren) oder exekutiven (z.B. Minister) Gremien gewählt oder ernannt wurde oder in juristischen (z.B. Richter) Gremien arbeitet.
GA ZAP – Gesellschaft Grupa Azoty Zakłady Azotowe “Puławy” S.A.
REMZAP – Gesellschaft REMZAP sp. z o.o.
Grupa Azoty S.A. – die Muttergesellschaft der Grupa Azoty mit Sitz in Tarnów.
Grupa Azoty – eine Kapitalgruppe, ein Wirtschaftsorganismus ohne eigene Rechtspersönlichkeit, zu dem die Grupa Azoty S.A. und rechtlich selbständige verbundene Unternehmen gehören, die durch Kapital oder organisatorische Unterordnung mit der Grupa Azoty S.A. verbunden sind und von dieser im Sinne der Wettbewerbsvorschriften kontrolliert werden.
Geschäftsführung – Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats von REMZAP.
Antikorruptionsrichtlinien – Antikorruptionsrichtlinien bei REMZAP.
Ethischer Kodex – ethischer Verhaltenskodex bei REMZAP.
Verhaltenskodex für Geschäftspartner – Verhaltenskodex für Geschäftspartner von REMZAP.
Korruption – das direkte oder indirekte Versprechen, Vorschlagen, Geben, Fordern oder Annehmen eines finanziellen oder persönlichen Vorteils für sich selbst oder eine andere Person sowie die Annahme eines Vorschlags oder Versprechens für eine Handlung oder Unterlassung in Ausübung einer offiziellen Tätigkeit (in der Ausübung einer öffentlichen Funktion oder im Rahmen einer Geschäftstätigkeit).
Finanzieller Vorteil – Gegenstände oder Aktivitäten, die dazu führen, dass man für sich selbst oder für eine andere Person ungebührliche oder ungerechtfertigte finanzielle Vorteile (deren Wert in Geld ausgedrückt werden kann) erhält, einschließlich Geschenke, Mahlzeiten, Einladungen zu Sportoder Kulturveranstaltungen, Spenden, Schuldenerlass oder Gewinn von Ausschreibungen
Vetternwirtschaft – Missbrauch einer Position durch Begünstigung sozial verbundener Personen. Die Schützlinge sind in der Regel diejenigen, die nicht über die entsprechenden Fähigkeiten oder Qualifikationen verfügen.
Compliance-Beauftragter – eine vom Vorstand des Unternehmens in der Struktur von REMZAP ernannte Person, die unter anderem für die Überwachung der Einhaltung der Antikorruptionsrichtlinien durch die Arbeitnehmer von REMZAP verantwortlich ist.
Nepotismus – der Missbrauch der Position zur Beförderung von Verwandten. Das wichtigste, aber nicht das einzige Kriterium des Nepotismus ist die direkte dienstliche Unterstellung.
Persönlicher Nutzen – nicht zustehende oder nicht begründete nichtmaterielle Vorteile, die die Situation einer Person oder anderer mit ihr verwandter Personen verbessern, wie z.B. das Versprechen einer Beschäftigung oder einer Beförderung für die ihr am nächsten stehenden Person, ein Auslandsstipendium, eine Auszeichnung oder sexuelle Kontakte.
Eine Person, die eine öffentliche Funktion ausübt – ein Beamter, ein Mitglied eines Selbstverwaltungsorgans oder eines anderen Organs der öffentlichen Verwaltung, eine Person, die in einer Organisationseinheit beschäftigt ist, die über öffentliche Mittel verfügt, es sei denn sie übt ausschließlich dienstliche Tätigkeiten aus, sowie eine andere Person, deren Befugnisse und Verpflichtungen im Rahmen der öffentlichen Tätigkeit durch einen für die Republik Polen verbindlichen Rechtsakt oder eine internationale Vereinbarung festgelegt oder anerkannt sind.
Geschäftspartner – jeder Vertragspartner (d.h. Lieferant, Dienstleister oder Empfänger von Produkten oder Dienstleistungen von Gesellschaften der Grupa Azoty), Vertreter (d.h. ein Unternehmen oder eine Person, die REMZAP oder die Grupa Azoty bei Kontakten mit Vertragspartnern oder staatlichen Behörden vertritt, z.B. ein Berater, eine Anwaltskanzlei) oder Vermittler (d.h. ein Unternehmer oder eine Person, die REMZAP oder die Grupa Azoty bei
der Gewinnung von Vertragspartnern unterstützt oder Produkte oder Dienstleistungen im Namen von REMZAP oder der Grupa Azoty verkauft).
Whistleblowing-Politik – Whistleblowing-Politik bei REMZAP.
Arbeitnehmer – Führungskräfte und jede Person, die bei REMZAP auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages angestellt ist oder mit REMZAP auf der Grundlage eines anderen Vertrages zusammenarbeitet.
Vorgesetzter – eine Person, die Arbeitnehmer beaufsichtigt, mit Ausnahme der Geschäftsleitung.
Vorsitzender – Vorstandsvorsitzender bei REMZAP, der den Compliance-Beauftragten beaufsichtigt.
1. Ziel der Antikorruptionsrichtlinien ist es, das Risiko der Korruption bei den Aktivitäten von REMZAP in allen Gerichtsbarkeiten, in denen das Unternehmen tätig ist, gemäß dem Prinzip “Null Toleranz für Korruption” zu beseitigen oder zu einzuschränken.
2. Um das angegebene Ziel zu erreichen, richten sich die Antikorruptionsrichtlinien an alle Arbeitnehmer von REMZAP und gelten auf allen Ebenen der Organisationsstruktur.

Die Arbeitnehmer von REMZAP lassen sich in ihren Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern und mit Geschäftspartnern von den Werten leiten, die im ethischen Kodex und in den Antikorruptionsrichtlinien beschrieben wurden. Die unten aufgeführten Arten und Formen von Korruption dienen nur als Beispiel und stellen keinen geschlossenen Katalog dar:
a. Wirtschaftliche Korruption im öffentlichen Verkehr – eine Situation, in der der Empfänger eines materiellen oder persönlichen Vorteils eine Person ist, die eine öffentliche Funktion ausübt oder in einer rein öffentlichen Einrichtung beschäftigt ist (z.B. bei einer Einmanngesellschaft des Fiskus oder bei
einem staatlichen Unternehmen), und jeder kann der Geber sein.
b. Korruption in der Privatwirtschaft – liegt vor, wenn der Empfänger eines materiellen oder persönlichen Vorteils eine Person ist, die mit einem rein privaten Unternehmen verbunden ist, und jeder kann der Geber sein.
c. Wirtschaftskorruption im öffentlich-privaten Verkehr – eine Situation, in der der Empfänger eines materiellen oder persönlichen Vorteils eine Person ist, die mit einem Unternehmen mit einer gemischten Eigentumsstruktur verbunden ist (z.B. eine Gesellschaft mit einer Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung des Fiskus), und jeder kann der Geber sein.
d. Beamtenkorruption – ist eine Situation, die das Verhalten einer Person, die eine öffentliche Funktion in der Republik Polen ausübt (der Empfänger des finanziellen oder persönlichen Vorteils oder eines Versprechens davon ist eine Person, die eine öffentliche Funktion in der Republik Polen ausübt) und einer Person, die eine öffentliche Funktion in anderen Ländern und internationalen Organisationen ausübt (der Empfänger des finanziellen oder persönlichen Vorteils oder eines Versprechens davon ist eine Person, die eine öffentliche Funktion in einem anderen Land ausübt, oder ein Amtsträger einer internationalen Organisation) betrifft.
e. Korruption von Managern – ist eine Situation, die das Verhalten einer Person betrifft, die einen materiellen oder persönlichen Vorteil oder ein Versprechen erhält, für den/das die Person, die ihn/es erhält, ihre eigene oder fremde Geschäftstätigkeit in einer bestimmten Weise beeinflusst.
e. Bestechung – dies ist eines der Beispiele für Beamtenkorruption und Korruption von Managern im öffentlichen, privaten und öffentlich-privaten Verkehr. Sie besteht darin, der anderen Partei einen finanziellen oder persönlichen Vorteil anzubieten, zu geben und zu versprechen, ihr im Gegenzug zu helfen, den beabsichtigten Zweck zu erreichen.
f. Bestechlichkeit – dies ist eines der Beispiele für Beamtenkorruption und Korruption von Managern im öffentlichen, privaten und öffentlichprivaten Verkehr. Sie besteht darin, einen finanziellen oder persönlichen Vorteil als Gegenleistung für die Unterstützung der anderen Partei bei der Erreichung des beabsichtigten Zwecks anzufordern oder anzunehmen.
i. Vorteilsgewährung (“Bezug auf Einflüsse”) – ist eines der Beispiele für Korruption. Sie besteht darin, in einer staatlichen oder lokalen Regierungseinrichtung, einer internationalen Organisation oder einer nationalen oder ausländischen Organisation mit öffentlichen Geldern eine Vermittlungsaktion durchzuführen, und zwar gegen einen finanziellen oder persönlichen Vorteil oder ein Versprechen, diese zu erhalten. Der Täter beruft sich auf Einflüsse oder veranlasst die betreffende Person zur Annahme, dass solche Einflüsse bestehen, oder bestärkt die betreffende Person in dieser Annahme. Jeder kann der Täter sein.
j. Aktive Vorteilsgewährung (“Einflusshandel”) – ist eines der Beispiele für Korruption. Sie besteht darin, einem Vermittler einen materiellen oder persönlichen Vorteil zu gewähren oder zu versprechen, als Gegenleistung dafür, dass er bei der Regelung einer Angelegenheit bei einer staatlichen oder kommunalen Einrichtung, einer internationalen Organisation oder einer nationalen oder ausländischen Organisationseinheit mit öffentlichen Mitteln als Vermittler auftritt. Eine Vermittlung besteht darin, die Entscheidung, Handlung oder Unterlassung einer Person in einer öffentlichen Funktion rechtswidrig zu beeinflussen. Das Ziel des Täters ist es, den Vermittler zu bezahlen, und nicht unbedingt die Person in einer öffentlichen Funktion. Jeder kann der Täter sein.
k. Korruption in einer öffentlichen Ausschreibung – ist eines der Beispiele für Korruption. Sie besteht darin, eine öffentliche Ausschreibung zu vereiteln oder zu hindern oder eine Vereinbarung mit einer anderen Person zu treffen, damit der Täter einen finanziellen Vorteil erhält. Sie kann auch in der Verbreitung von Informationen oder im Schweigen über wesentliche Umstände bestehen, die für den Vertragsabschlussim Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung relevant sind.
1. Alle direkten oder indirekten Arten und Formen von Korruption in der Geschäftstätigkeit von REMZAP sind verboten, insbesondere das Anbieten, Geben, Versprechen oder die Genehmigung zur Gewährung oder zum Empfang eines finanziellen oder persönlichen Vorteils.
2. Fälle von Nepotismus oder Vetternwirtschaft bei der Geschäftstätigkeit von REMZAP sind verboten.
3. Die Gewährung finanzieller Vorteile an eine Person in einer öffentlichen Funktion, auch in kleinerem Umfang, um die Durchführung von Routinetätigkeiten durch eine solche Person zu beschleunigen oder zu gewährleisten, ist verboten.
4. Die Finanzierung von politischen Parteien und ihren Vertretern sowie von Kandidaten für öffentliche Ämter ist verboten.
5. Wenn ein begründeter Verdacht auftaucht, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, mit erforderlicher Sorgfalt zu prüfen, ob der Geschäftspartner oder ein potentieller neuer Geschäftspartner nicht an der Korruption beteiligt ist.
6. Im Falle eines begründeten Verdachts auf einen Verstoß gegen die Antikorruptionsrichtlinien bei REMZAP kann der Arbeitnehmer über einen der in der Whistleblowing-Politik beschriebenen speziellen Kanäle über den Verstoß informieren, dagegen im Falle eines Verstoßes gegen zwingende Rechtsvorschriften oder bei Verstößen, die zu einem Schaden seitens REMZAP führen, ist der Arbeitnehmer aufgrund der allgemein geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet, einschließlich der Pflicht des Arbeitnehmers, für das Wohl des Arbeitsanstalt oder die Regeln für die Erfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen zu sorgen, eine solche Anzeige zu machen.
7. Unter dem Vorbehalt von § 4 Abs. 6 kann der Arbeitnehmer den Compliance-Beauftragten über einen der in der Whistleblowing-Politik beschriebenen speziellen Kanäle unverzüglich über jeden Verdacht auf Korruption beim Geschäftspartner oder begründete Zweifel an den Aktivitäten des Geschäftspartners informieren.
8. Unter dem Vorbehalt von § 4 Abs. 6 kann der Arbeitnehmer den Vorsitzenden über einen der in der Whistleblowing-Politik beschriebenen speziellen Kanäle unverzüglich über jeden Verdacht auf Korruption, Nepotismus oder Vetternwirtschaft bei den Aktivitäten des Compliance-Beauftragten informieren.
9. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Geschäftspartner vor Vertragsabschluss einen Scan des Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder der Antikorruptionsrichtlinien zu übergeben und eine Vertragsbestimmung (Klausel) vorzubereiten, auf deren Grundlage der Geschäftspartner erklärt, dass er die Bestimmungen des Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder der Antikorruptionsrichtlinien gelesen hat und diese akzeptiert.
10. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die in den Antikorruptionsrichtlinien genannten Regeln zu beachten.
11. Ein Arbeitnehmer jeder der Gesellschaften von REMZAP mit Sitz außerhalb des Gebiets der Republik Polen ist außerdem verpflichtet, sich mit den Regeln der lokalen Antikorruptionsrichtlinien, die in dem Unternehmen, mit dem der Arbeitnehmer verbunden ist (angestellt oder auf der Grundlage eines anderen Vertrags zusammenarbeitet) gelten, vertraut zu machen und diese zu beachten.
1. Die Nichteinhaltung der Regeln der Antikorruptionsrichtlinien kann als Verletzung der Arbeitnehmerpflichten oder der Regeln für die Erfüllung zivilrechtlicher Verpflichtungen qualifiziert werden und stellt eine Grundlage für die Beendigung eines Arbeitsvertrags oder eines zivilrechtlichen Vertrags dar, der eine Grundlage für die Zusammenarbeit mit REMZAP darstellt.
2. Ein Verhalten, das mit den Regeln der Antikorruptionsrichtlinien nicht übereinstimmt, kann gegen die Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts verstoßen, was zur Verhängung von straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlichen Strafen gegen REMZAP oder die Grupa Azoty sowie gegen die Arbeitnehmer von REMZAP (z.B. Geldstrafe, Geldbuße, Ausschluss von der öffentlichen Auftragsvergabe, Verlust von Aufträgen) sowie zu einer Schädigung des Ansehens der Grupa Azoty führen kann.
1. Nachfolgend befindet sich eine Beispielliste mit Warnsignalen, die auf ein Korruptionsrisiko hinweisen können:
a. die Verlangung von ungewöhnlichen Zahlungsarten, z.B. große Barbeträge oder die Zahlung einer Vergütung an eine dritte Partei,
b. kein objektiver Grund, die Dienstleistungen eines Geschäftspartners in Anspruch zu nehmen,
c. der ausgewählte Geschäftspartner verfügt nicht über die entsprechenden Fähigkeiten, Ressourcen und Erfahrungen, die für den bestimmten Umfang der Zusammenarbeit erforderlich sind,
d. sehr hohe Provisionen oder ungewöhnliche Zahlungssysteme (z.B. Überweisung an ein anderes Unternehmen oder einen anderen Staat),
e. das Zögern des Geschäftspartners, eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen,
f. schlechter Ruf des Geschäftspartners, vor allem frühere Beteiligung oder der Verdacht der Beteiligung an Korruption oder andere Hinweise auf unzuverlässiges Verhalten des Geschäftspartners,
g. geringe Kenntnisse über die Aktivitäten des Geschäftspartners,
h. häufige oder unverhältnismäßige Geschenke oder Einladungen für Arbeitnehmer,
i. vertragswidriges Verhalten des Geschäftspartners (mit Ausnahme von Beschwerden).
2. Der Arbeitnehmer sollte auf alle Warnsignale achten, die unter anderem auf seiner Erfahrung oder seiner Expertenbewertung beruhen, um Situationen zu erkennen, die möglicherweise zu Korruption führen könnten.
3. Im Falle eines Warnsignals informiert der Arbeitnehmer den Compliance-Beauftragten oder den Vorsitzenden gemäß den in § 4, Abs. 6 und 7 oben festgelegten Regeln.
4. Wenn der Arbeitnehmer mit einem neuen Geschäftspartner zusammenarbeiten möchte, über den REMZAP jedoch nur wenige Informationen besitzt und trotz der gebotenen Sorgfalt nicht in der Lage ist, diese Informationen zu erhalten, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seinen Vorgesetzten oder den Compliance-Beauftragten darüber zu informieren. Der Compliance-Beauftragte wird dem Vorgesetzten in begründeten Fällen empfehlen, eine Due-Diligence-Prüfung dieses Geschäftspartners durchzuführen. Dies gilt nicht für Fälle, wenn der Wert des mit dem Geschäftspartner zu schließenden Vertrages 50.000 PLN netto oder den Gegenwert dieses Betrages nicht überschreitet.
5. Falls ein schlechter Ruf über diesen Geschäftspartner im Laufe der Zusammenarbeit mit ihm in irgendeiner Weise gewonnen wird, informiert der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten oder den Compliance-Beauftragten darüber. Der Compliance-Beauftragte wird dem Vorgesetzten in begründeten Fällen empfehlen, eine Due-Diligence-Prüfung dieses Geschäftspartners durchzuführen. Ein negatives Ergebnis der Due-DiligencePrüfung sollte eine vertragliche Grundlage für die Beendigung der Zusammenarbeit mit einem solchen Geschäftspartner darstellen.
6. Anleitung zu den Regeln für die Aufgabe von Bestellungen bei externen Lieferanten und die Regeln für die Materialwirtschaft in den einzelnen Organisationseinheiten und das Verfahren P.P.8.4. ZSZ, die bei REMZAP verbindlich sind, stellen eine Reihe von detaillierten Verfahren dar und definieren den Verantwortungsbereich der Arbeitnehmer, die mit bestimmten Aufgaben im Rahmen der Durchführung von Lieferungen, Dienstleistungen und Bauarbeiten oder anderen Aufgaben beauftragt wurden, für die auch die Bestimmungen der Antikorruptionsrichtlinien oder des Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Rahmen eines Geschäftspartners gelten.
1. Der Compliance-Beauftragte ist für die Sensibilisierung der Arbeitnehmer von REMZAP für Korruption verantwortlich, einschließlich der Sicherstellung von Schulungen zur Bekämpfung der Korruption.
2. Im Falle von Zweifeln an der Auslegung der Bestimmungen der Antikorruptionsrichtlinien ist der Arbeitnehmer verpflichtet, diese Zweifel mit seinem Vorgesetzten zu klären. Wenn solche Zweifel seitens des Vorgesetzten auftreten, klärt der Vorgesetzte diese Zweifel mit dem ComplianceBeauftragten.
3. Die Antikorruptionsrichtlinien werden mindestens einmal jährlich durch den Compliance-Beauftragten überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

www.remzap.pl
